MVA Weisweiler – Moderne Technik für Mensch und Umwelt
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 18 der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV):Die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG betreibt in Eschweiler-Weisweiler, Zum Hagelkreuz 22, eine Müllverbrennungsanlage (MVA). In der MVA können pro Stunde ca. 48 t Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall verbrannt werden. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 359.449 t Abfälle verbrannt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen die Öffentlichkeit einmal pro Jahr über den Anlagenbetrieb informieren, insbesondere über die Verbrennungsbedingungen und Emissionen.
(Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2010)
Kontinuierliche Messungen:
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Diskontinuierliche Messungen:
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Erläuterungen zu den tabellarisch dargestellten Messungen:
Die Werte der 17. BImSchV gelten für Müllverbrennungsanlagen. Die in der Tabelle angegebenen Durchschnittswerte sind Tagesmittelwerte, die aus über das ganze Jahr kontinuierlich erfasste Halbstundenmittelmesswerte aller drei Verbrennungslinien errechnet werden. Bei der Mittelwertbildung wurden nur Tage berücksichtigt, an denen die Verbrennungslinien in Betrieb waren. Dioxine, Furane und Schwermetalle werden nach dem § 13 Abs. 2 und 3 der 17. BImSchV diskontinuierlich ermittelt. Die Ausfallzeit der Rauchgasreinigungsanlage ist auf 60 h pro Linie und Jahr begrenzt.
Bewertung der Ergebnisse:
Diskontinuierlich:
Bei den diskontinuierlichen Messungen nach § 13 der 17. BImSchV wurden alle Grenzwerte und Genehmigungswerte nach § 5 der 17. BImSchV eingehalten.
Kontinuierlich:
Bei den Halbstundenmittelwerten kam es bei Kohlenmonoxid zu 15 Überschreitungen (dies entspricht 0,031 % aller Halbstundenwerte), bei Cges zu 3 Überschreitungen (dies entspricht 0,0063 % aller Halbstundenwerte), bei Quecksilber zu 12 Überschreitungen (dies entspricht 0,025 % aller Halbstundenwerte) bei Chlorwasserstoff zu 4 Überschreitungen (dies entspricht 0,008 % aller Halbstundenwerte) und bei Staub zu 3 (dies entspricht 0,0063 % aller Halbstundenwerte).
Bei den Tagesmittelwerten gab es keine Überschreitungen.
Bezüglich der Verbrennungsbedingungen nach dem § 4 der 17. BImSchV wurden 18 Temperaturgrenzwertverletzungen (Temperaturgrenzwert gleich/> 800°C) ausgelöst. Dies sind 0,00013 % aller Temperaturmesswerte, die als 10-Minutenmitelwerte erfasst werden. Die Ausfallzeiten der einzelnen Teilkomponenten der Rauchgasreinigungsanlage nach § 16 Abs. 2 der 17. BImSchV lagen (bezogen auf das Jahr) bei durchschnittlich 5 h 37’ 8’’ pro Verbrennungslinie und somit deutlich unter den erlaubten Höchstwerten. Die Ausfallzeit beträgt somit bezogen auf die durchschnittlichen Normalbetriebsstunden einer Verbrennungslinie der MVA Weisweiler im Jahr 2010 0,07 %. Ein Großteil dieser Zeiten wurde beim planmäßigen Testbetrieb der neuen Rauchgasreinigungseinheiten ausgelöst, wobei keine Grenzwertverletzungsrelevanz bestand, da diese gezielt ausgelöst wurden.
Wenn Sie Interesse an einer Besichtigung der MVA Weisweiler oder Rückfragen zum Thema Emissionen haben, können Sie sich an die MVA Weisweiler, Zum Hagelkreuz 22, Telefon (0 24 03) 99 1-0, Fax (0 24 03) 99 1-1 03 oder Mail: info (at) mva-weisweiler.de wenden.